RechtlichesStand: 23. Mai 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen der Heinzmann Partners Real Estate LLC (nachfolgend „Heinzmann Partners“) im Bereich der Immobilienvermittlung, des Portfoliomanagements und damit verbundener Beratungsleistungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern und Privatpersonen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Heinzmann Partners diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang

Heinzmann Partners erbringt für seine Mandanten die im Einzelfall vereinbarten Leistungen: Immobilienakquisition (Off-Plan und Bestand), Portfoliomanagement, Vermietung und Verwaltung, Resale-Vermittlung sowie Golden-Visa-Beratung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem mit dem Mandanten abgeschlossenen individuellen Dienstleistungsvertrag.

§ 3 Provision und Vergütung

Heinzmann Partners hat Anspruch auf Provision bei erfolgreichem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags oder bei Erreichung der vereinbarten Leistung. Höhe und Fälligkeit der Provision werden im individuellen Dienstleistungsvertrag festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Provision unmittelbar nach Abschluss des Hauptvertrags zur Zahlung fällig. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (soweit anwendbar) und der Gebühren des Dubai Land Department.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Heinzmann Partners alle für die Mandatsausführung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln. Insbesondere hat der Auftraggeber Heinzmann Partners über parallele Vermittlungsaufträge zu informieren. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus der Erteilung unrichtiger oder unvollständiger Angaben entstehen.

§ 5 Vertraulichkeit

Heinzmann Partners verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, sofern Heinzmann Partners gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist.

§ 6 Haftung

Heinzmann Partners haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Heinzmann Partners nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Geldwäscheprävention

Heinzmann Partners unterliegt den geltenden Geldwäschebestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate und dem internationalen Recht. Der Auftraggeber stimmt zu, alle notwendigen Unterlagen zur Identitätsprüfung (KYC) bereitzustellen und vollständig an den Sorgfaltspflichten mitzuwirken. Heinzmann Partners behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn der Auftraggeber die erforderliche Dokumentation nicht oder nicht vollständig erbringen kann oder will.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle mit Heinzmann Partners abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt Dubai, VAE, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Im Streitfall werden sich die Parteien um eine gütliche Einigung bemühen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Heinzmann Partners behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bestehende Vertragsverhältnisse gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.