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Dubai gilt als steuerfreies Paradies. Was deutsche Investoren über das Doppelbesteuerungsabkommen und die Steuerpflicht wissen müssen.
Dubai erhebt keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragssteuer und keine Erbschaftssteuer auf Immobilieneinkünfte. Dies macht die Emirate für internationale Investoren besonders attraktiv.
Zwischen Deutschland und den VAE besteht kein klassisches DBA (Doppelbesteuerungsabkommen). Mieteinnahmen aus Dubai-Immobilien sind daher in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig.
Dubai-Mieteinnahmen können unter den Progressionsvorbehalt fallen und den deutschen Steuersatz auf inländische Einkünfte erhöhen, ohne selbst besteuert zu werden.
Konsultieren Sie einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater. Heinzmann Partners kann Empfehlungen für erfahrene Steuerexperten aussprechen.
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